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STEUERLICHE BEHANDLUNG DER RÜRUP RENTE

Die Beiträge werden schrittweise steuerfrei gestellt. Gleichzeitig steigt die Besteuerung der Renten aus einer privaten Rürup Rente in den Jahren an. Dabei gilt das gleiche System wie bei der gesetzlichen Rentenversicherung: Im Jahr 2007 sind 54% der Leistungen steuerpflichtig. Bis 2020 steigt dieser Anteil für jeden neuen Rentnerjahrgang pro Jahr um zwei Prozentpunkte, danach um einen Prozentpunkt. Ab dem Jahr 2040 ist sowohl die gesetzliche als auch die Basis-/ Rürup Rente voll steuerpflichtig.

RÜRUP RENTE

Bei einer Rürup Rente bekommen Sie eine staatliche Förderung für Ihre Altersvorsorge. Anders als bei Riester-Produkten muss man diese Förderung jedoch nicht beantragen, sondern man bekommt hier die Förderung indirekt über die Steuer zurück.

FÜR WEN IST DIE BASIS-/RÜRUP RENTE GEEIGNET?

Die Rürup Rente eignet sich grundsätzlich für alle, die steuerlich gefördert für ihr Alter vorsorgen möchten. Besonders interessant ist sie für Selbstständige, die nicht gesetzlich rentenversichert sind, Freiberufler und Gewerbetreibende, die sich eine staatlich geförderte Altersvorsorge aufbauen möchten. Aber sie ist auch interessant für Arbeiter, Angestellte und Beamte als Ergänzung zu deren gesetzlicher Absicherung.

WIE FUNKTIONIERT DIE BASIS-/RÜRUP RENTE?

Eine Rürup Rente wird bei einer privaten Versicherungsgesellschaft abgeschlossen. Die Versicherten können die Beiträge ratierlich, jährlich oder als Einmalbetrag zahlen. Auch längere beitragsfreie Zeiträume stehen einer steuerlichen Förderung nicht entgegen, sofern dies vertraglich zugelassen ist. D.h., es besteht insoweit eine große Flexibilität hinsichtlich der Beitragsmodalitäten. Dabei kann der Vertrag als klassische Rentenversicherung oder als fondsgebundene Variante abgeschlossen werden.

WIE SIND DIE VORAUSSETZNGEN?

Um sicherzustellen, dass die Rente auch für die Altersvorsorge des Einzelnen eingesetzt wird, hat der Gesetzgeber die steuerliche Begünstigung an fünf Bedingungen geknüpft:
· Die monatliche Rente darf frühestens ab Vollendung des 60. Lebensjahrs ausgezahlt werden.
· Die erworbenen Rürup Renten dürfen weder übertragbar, beleihbar, veräußerbar, vererblich noch kapitalisierbar sein.
· Die Versicherten dürfen sich das angesparte Vorsorgekapital weder als Kapitalzahlung, noch in Teilbeträgen auszahlen lassen können. Sie müssen stattdessen eine monatliche, lebenslange Rente bekommen.
· Die Versicherungsansprüche dürfen zwar nicht vererbt werden, sie können aber mit einer zusätzlichen Hinterbliebenenabsicherung kombiniert werden. Auf diese Weise können auch der Ehegatte und die Kinder des Anlegers / der Anlegerin abgesichert werden.
· Neben der Alters- und Hinterbliebenenabsicherung kann in die Basis-/ Rürup Rente auch eine ergänzende Absicherung für den Fall des Eintritts einer Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit eingeschlossen werden.

WIE WIRD DIE BASIS-/ RÜRUP RENTE GEFÖRDERT?

Die Beiträge zu einer Basis-/ Rürup Rente werden steuerlich gefördert. Sie können als Sonderausgaben geltend gemacht werden. Hat der Steuerpflichtige auch noch einen steuerfreien Arbeitgeberanteil zur gesetzlichen Rentenversicherung bekommen, dann ist auch dieser mit einzuschließen. Dabei gelten folgende Höchstbeträge: für Alleinstehende 20.000 Euro und für zusammen veranlagte Ehegatten 40.000 Euro. In der Übergangszeit bis zum Jahr 2025 können die Beiträge jedoch nur zu einem bestimmten Prozentsatz berücksichtigt werden. Diese „Berücksichtigungsquote“ beträgt im Jahr 2009 68%. In den Folgejahren steigt sie automatisch jährlich um 2% an, bis im Jahr 2025 schließlich 100 Prozent erreicht sind.

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